Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren
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die die Berufsvorschule besuchen
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die für eine altersgemäße Selbstständigkeit in verschiedenen Persönlichkeitsbereichen nachreifen müssen und vorhandene Ressourcen im Familiensystem nicht ausreichend nutzen.
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mit Lern- und Leistungsstörungen, Schwierigkeiten im Sozialverhalten, emotionalem Reiferückstand, Wahrnehmungsschwächen, geistiger Behinderung und sekundär körperlicher Behinderung
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nach der schulischen Vorbildung (nach acht absolvierten Schuljahren): Jugendliche, die mit einem (erhöhten) sonderpädagogischen Förderbedarf in Sonderpädagogischen Zentren oder Integrationsklassen der Hauptschule unterrichtet wurden
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die bereits eine Grund-Tagesstruktur verinnerlicht haben und die Bereitschaft und die Fähigkeit zeigen, den Weg zwischen Wohnort und Schule selbstständig zurückzulegen bzw. dies zu erlernen.
Nicht aufgenommen werden Jugendliche mit einer primär körperlichen Behinderung und mit Pflegebedarf.
In unserer Einrichtung werden ebenfalls keine Jugendlichen mit akuten psychiatrischen Störungen, akuter Suizidalität und mit akuter Alkohol oder Drogenabhängigkeit aufgenommen.