Kinderwohngruppen juwo

Zuständige Institution

Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50

Kontaktperson

Mag. Markus Müller
Tel: +43 5524 8271
Logo Stiftung Jupident
 

Beschreibung

Kinderwohngruppen juwo

Wir begleiten Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (ev. auch freiwilliges 10./11. Schuljahr) mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Kinder, die Auffälligkeiten in ihrem sozialen Verhalten aufweisen oder deren Familien eine adäquate Entlastung benötigen.

Wohngruppe für Kinder mit erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf
Derzeit besteht eine ganzjährig geführte Internatswohngruppe mit Kindern die schwere geistige Behinderungen aufweisen.

Zielgruppen

 

Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren wesentliche Bedürfnisse in ihrem Regelsystem momentan nicht ausreichend abgedeckt sind bzw. nicht abgedeckt werden können. Zum Zeitpunkt der Aufnahme befinden sich die Kinder/

Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.Beispiele für wesentliche Bedürfnisse sind:

  • Stabilität
  • persönliche Zuwendung
  • Schutz
  • klare Strukturen/Grenzen
  • schulische Förderung
  • Rückzugsmöglichkeiten
  • kindgerechte Atmosphäre
  • sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Selbstbestimmung
  • Vorbilder/Rollenmodelle
  • Individualität
  • Beaufsichtigung
  • Freiraum

Der langjährigen Tradition der Stiftung Jupident folgend, verstehen wir uns als integrative Einrichtung, die in besonderer Weise auch für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung offen steht.

 

Nicht zu unserer Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche mit

• akuten und schweren psychiatrischen Störungen (z.B. Psychosen oder Sucht-erkrankungen)

• massiver Fremd- und Eigengefährdung

• schweren körperlichen Behinderungen

 

Zugang

  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe
  • Positive Stellungnahme der Jugendwohlfahrt, der Familiendienste oder des HPZ Carina.
  • Die Überprüfung und Zustimmung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abt. IVa).
  • Die Übernahme eines Selbstbehaltes durch die Eltern / Erziehungsberechtigten der Kinder.
  • Die positive Einstellung von Seiten des/der Betroffenen und/oder der Erziehungsberechtigten für den Aufenthalt in der Wohngruppe.
  • Die Sicherstellung der Unterbringung an den Wochenenden und in den Ferien, Ausnahme die Schwerbehindertengruppe, die ganzjährig geführt wird.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 15.09.2011 12:10 · Zum Seitenanfang