Die Integrationshilfeverordnung regelt im Wesentlichen
- die Leistungen, für die Integrationshilfe gewährt wird,
- die Voraussetzungen zur Gewährung von Integrationshilfe sowie
- das Antragsverfahren, die Kontrollerfordernisse und die Rückerstattungen.
Der erste Abschnitt der Integrationshilfeverordnung fasst sämtliche Integrationshilfeleistungen in einer übersichtlichen Gesamtschau (Leistungskatalog) zusammen.
Im zweiten Abschnitt geht es um die Voraussetzungen für die Gewährung von Integrationshilfe, während der dritten Abschnitt Verfahren, Kontrolle und Rückerstattung regelt.
Die Integrationshilfeverordnung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.