Integrationsbeihilfe

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Stefan Zumtobel
Tel: +43 (0)5 9988 7234
BASB Logo
 

Kurzbeschreibung

Bei Einstellung eines nicht in Beschäftigung stehenden Menschen mit Behinderung (GdB mind. 30%) kann dem Dienstgeber eine Förderung als Zuschuss zu den Lohn- oder Ausbildungskosten gewährt werden.

 

Achtung:

Zuschüsse für ab dem 1. Jänner 2012 neu begründete Dienst- und Lehrverhältnisse fallen in die Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice (siehe dazu Eingliederungsbeihilfe).

Nur die bis 31.12.2011 begründete Dienstverhältnisse werden noch vom Bundessozialamt gefördert.

Zugang

Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg.
 
Letzte Änderung: 13.02.2012 14:52 · Zum Seitenanfang