Heilpädagogische Frühförderung

Zuständige Institution

aks Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-0
Fax: +43 5574 202 9
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Beschreibung

Die ersten Lebensjahre sind prägend für den Verlauf der kindlichen Entwicklung. Aus verschiedenen Gründen kann es dabei zu Schwierigkeiten und Problemen kommen. Die heilpädagogische Früherziehung und Frühförderung ist eine Möglichkeit, bei der die Eltern frühzeitig Unterstützung finden und Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse gefördert werden.

Zielgruppen

Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind

Ziele/Wirkung

Ziel ist die individuelle Entfaltung und Entwicklung, die psychosoziale Stabilität der Kinder und ihre soziale Integration bestmöglich zu fördern, sowie deren Umfeld beratend zu begleiten.

Kernleistungen

  • Abklärung
  • Anbahnung und Aufbau elementarer Fähigkeiten im Bereich der Wahrnehmung, des Denkens, der Sprache, des Spielverhaltens, der Motorik, der Selbstständigkeit und des Sozialverhaltens
  • Veranlassung weiterer Abklärung und / oder Information über weitere notwendige Förderung durch andere Fachpersonen
  • Elternarbeit im speziellen zu Themen wie Auseinandersetzung mit Behinderung, Entwicklungs- und Erziehungsfragen, Ablösung, soziale Integration, Kindergarten, Schule
  • Auf Wunsch der Eltern Organisation von Kontakten mit anderen betroffenen Eltern
  • Elterngruppen zu diversen Themenstellungen
  • Information bzgl. finanzieller Unterstützung
  • Ambulante Einzelbetreuung in den aks Kinderdiensten oder in Form von Hausbesuchen
  • Beratung / Begleitung der Familie / des sozialen Umfelds
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Zugang

  • Zuweisung durch Kinder- oder Hausarzt mittels Rehaschein
  • Zuweisung durch Krankenhaus,  Risikoerfassungsprogramm
  • Interne Zuweisungen durch die fachärztlichen Sprechtage

Kostentragung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Pro Kontakt (Therapie, Elterngespräch) wird ein Selbstbehalt eingehoben. Ein monatlicher Höchstbetrag wird aber nicht überschritten. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz).

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Letzte Änderung: 23.02.2011 12:15 · Zum Seitenanfang