Kostentragung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert.
Pro Kontakt (Therapie, Elterngespräch) wird ein Selbstbehalt eingehoben. Ein monatlicher Höchstbetrag wird aber nicht überschritten. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz).