Große Pendlerpauschale

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
 

Beschreibung

Behinderte ArbeitnehmerInnen, die einen Ausweis gemäß § 29b Stvo besitzen und denen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber, danach beim Wohnsitzfinanzamt, die große Pendlerpauschale beanspruchen:

 

  • ab 2 km jährlich - EUR 372
  • ab 20 km jährlich - EUR 1.476
  • ab 40 km jährlich - EUR 2.568
  • ab 60 km jährlich - EUR 3.672
  •  

    Antrag:
    Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt Pendlerpauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 beim Arbeitgeber, mit der Einkommenssteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

    Links

     
    Letzte Änderung: 08.09.2011 17:05 · Zum Seitenanfang