Behinderte ArbeitnehmerInnen, die einen Ausweis gemäß § 29b Stvo besitzen und denen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber, danach beim Wohnsitzfinanzamt, die große Pendlerpauschale beanspruchen:
ab 2 km jährlich - EUR 372
ab 20 km jährlich - EUR 1.476
ab 40 km jährlich - EUR 2.568
ab 60 km jährlich - EUR 3.672
Antrag:
Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt Pendlerpauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 beim Arbeitgeber, mit der Einkommenssteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.