Gehbehindertenausweis

Zuständige Institution

Bezirkshauptmannschaft
 

Kurzbeschreibung

Ausweis nach §29b Straßenverkehrsordnung (StVO), Ausweis mit dem Rollstuhlsymbol

Beschreibung

Dieser Ausweis dient als Nachweis der dauernden schweren Gehbehinderung für:

  • die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • das Ansuchen um finanzielle Unterstützungen für die Adaptierung von Kraftfahrzeugen
  • parken auf Behindertenparkplätzen
  • den Erwerb von stark ermäßigten Jahresmautkarten

Unterlagen:

  • Antragsformular - Gehbehindertenausweis (siehe unter Links help.gv.at)
  • 2 Passfotos

Die gehbehinderte betroffene Person muss bei der Antragsstellung selbst anwesend sein.
Die dauernde starke Gehbehinderung ist vom Amtsarzt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft festzustellen.

Gebühren:
die aktuelle Gebühr für die Ausstellung des Ausweises erfragen Sie bitte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Zuständige Behörde:
Jeweilige Bezirkshauptmannschaft

Zielgruppen

Dauernd stark gehbehinderte Menschen

Zugang

Über die zuständige Bezirkshauptmannschaft (siehe oben)

Downloads

 Gehbehindertenausweis
Informationsblatt für Antragsteller eines Ausweises nach § 29b StVO

Links

 
Letzte Änderung: 18.05.2011 13:20 · Zum Seitenanfang