Dieser Ausweis dient als Nachweis der dauernden schweren Gehbehinderung für:
- die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
- das Ansuchen um finanzielle Unterstützungen für die Adaptierung von Kraftfahrzeugen
- parken auf Behindertenparkplätzen
- den Erwerb von stark ermäßigten Jahresmautkarten
Unterlagen:
- Antragsformular - Gehbehindertenausweis (siehe unter Links help.gv.at)
- 2 Passfotos
Die gehbehinderte betroffene Person muss bei der Antragsstellung selbst anwesend sein.
Die dauernde starke Gehbehinderung ist vom Amtsarzt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft festzustellen.
Gebühren:
die aktuelle Gebühr für die Ausstellung des Ausweises erfragen Sie bitte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Zuständige Behörde:
Jeweilige Bezirkshauptmannschaft