Dolmetschkosten für qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher/innen werden vom Bundessozialamt nur übernommen wenn diese zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes dient bzw. für berufsbezogene Schulungsmaßnahmen erforderlich ist.
Die Vorarlberger Landesregierung (Integrationshilfe) übernimmt auch Kosten in folgenden Einsatzbereichen
1. Notfall (Gerichtsverhandlung, Polizei, Rettung, Feuerwehr)
2. Medizin (Arzt, Krankenhaus, Therapie etc.)
3. Arbeit (Gespräche in Firmen wie Vorstellungsgespräch, Krisengespräch,
Teambesprechung etc.)
4. Rechtsangelegenheiten (Gericht, Rechtsanwalt, Notar,
Erbschaftsangelegenheiten, Mediation etc.)
5. Berufliche Bildung (Schulung, Aus-, Fort- und Weiterbildung etc.)
6. Behörden (Versicherungen, Bankwesen, BH, Gemeindeamt,
Landesregierung, Gericht, Arbeiterkammer etc.)
7. Freizeit (kulturelle Veranstaltung wie Theater, Konzert, Vereine,
politische Veranstaltungen, Freizeitkurse, Info-Veranstaltungen LZH etc.)
8. Familiärer Bereich (Gespräch in der Familie, mit Verwandten,
Elternabende Schule/Kindergarten/Spielgruppe, Elternsprechtag,
Wohnungsbesichtigung, Hochzeit, Taufe, Beerdigung, Messe etc.)
Für Fragen zu Gebärdendolmetscher wenden Sie sich an das
Vbg. Landeszentrum für Hörgeschädigte
Feldgasse 24, 6850 Dornbirn
SMS: 0664 9786008 oder
Fax: 05572/25733 4 oder
E-Mail:
verwaltung@lzh.at