Ärztliche Untersuchung:
Die gesundheitliche Eignung wird von einem Sachverständigen, AllgemeinmedizinerIn beurteilt.
Beschränkungen des Führerscheins:
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
- Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.
Beobachtungsfahrt:
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird eine Beobachtungsfahrt mit dem technischen Sachverständigen oder mit dem Amtsarzt durchgeführt.
Detaillierte Informationen zum Erwerb des Führerscheins können Sie der Broschüre "Tipps und Informationen für körperbehinderte KraftfahrerInnen" entnehmen, die Sie im Downloadbereich finden.