Voraussetzungen:
Personen, die wegen der Behinderung eines Kindes finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, können folgenden Jahresfreibetrag für Mehraufwendungen für behinderte Kinder geltend machen:
Grad der Behinderung - Freibetrag:
- von 25% bis 34% - € 75,00 monatlich
- von 35% bis 44% - € 99,00 monatlich
- von 45% bis 49% - € 243,00 monatlich
- ab einem Grad der Behinderung von 50% gilt ein monatlicher Freibetrag von € 262,00 vermindert um pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld)