Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
 

Beschreibung

Voraussetzungen:
Personen, die wegen der Behinderung eines Kindes finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, können folgenden Jahresfreibetrag für Mehraufwendungen für behinderte Kinder geltend machen:

Grad der Behinderung - Freibetrag:

  • von 25% bis 34% - € 75,00 monatlich
  • von 35% bis 44% - € 99,00 monatlich
  • von 45% bis 49% - € 243,00 monatlich
  • ab einem Grad der Behinderung von 50% gilt ein monatlicher Freibetrag von € 262,00 vermindert um pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld)

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Letzte Änderung: 09.06.2010 16:52 · Zum Seitenanfang