Förderungen von Investiven Maßnahmen

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Kurzbeschreibung

Die Förderung investiver Maßnahmen durch das Bundessozialamt soll einen Anreiz schaffen, bestehende Barrieren bei öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmittel abzubauen

Beschreibung

Derartige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Die Errichtung einer Rampe
  • Der Einbau eines (Treppen-) Liftes
  • Die Errichtung von Behindertenparkplätzen
  • Die Errichtung von Leitsystemen für blinde und schwer sehbehinderte Personen
  • Die behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Sanitärräumen
  • Maßnahmen, welche die Benutzung therapeutischer Vorrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge (insbesondere Arztpraxen, Ambulatorien, Apotheken, Kur- und Wellnesseinrichtungen) ermöglichen beziehungsweise erleichtern
  • Maßnahmen zur behindertengerechten Adaptierung von Fahrzeugen von Transportunternehmen

Höhe der Förderung:

  • Förderungen dürfen grundsätzlich nur gewährt werden, wenn sich der Betrieb in einem angemessenen Verhältnis (im Allgemeinen mit 50 % von 100 %) an den Gesamtkosten beteiligt
  • Förderungen können nur an Unternehmen mit höchstens 50 DientnehmerInnen gewährt werden
  • Die Höhe der gewährten Förderung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist mit maximal EUR 25.000,- begrenzt.
  • Für den gleichen Zweck von anderen Stellen gewährte Mittel sind bei der Bemessung der Höhe der Förderung aus dem Ausgleichstaxfonds entsprechend zu berücksichtigen
  • Förderungen an Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts sind nicht zulässig
  • Eine Förderung für Neubauten ist nicht möglich

Zusätzliche Fördermöglichkeit:

Kostenträger:
Bundessozialamt (Ausgleichstaxfonds-ATF)
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Detailliert Informationen und Beratung über Bauordnung und Förderungen erhalten Sie kostenlos bei der IfS-Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen
 
Ing. Hermann Mayer
Vorarlberger Wirtschaftspark
6840 Götzis
Tel.: 05523/558260
Fax: 05523/558269
Mobil: 0664/1402190

Downloads

 BMASK Richtlinien Investive Massnahmen
BMASK Richtlinien für die Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Kostentragung

durch das Bundessozialamt

Links

 
Letzte Änderung: 15.09.2011 15:22 · Zum Seitenanfang