Befreiung von Abgaben für Dienstgeber

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Beschreibung

Die Beschäftigung eines begünstigten Behinderten bieten einem/r ArbeitgeberIn folgende steuerlichen Vorteile:

Für begünstigte Behinderte müssen ArbeitgeberInnen

  • keine Kommunalsteuer
  • keinen Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
  • keine Wirtschaftskammerumlage

zahlen.

Links

 
Letzte Änderung: 09.07.2010 11:44 · Zum Seitenanfang