Dazu zählen:
- Lehrlings-/Ausbildungsbeihilfe
- Begleitperson/Dolmetschkosten
- Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
- Antritt/Ausübung einer Beschäftigung bzw. Ausbildung
- Schulungskosten
- Technische Arbeitshilfe/Arbeitsplatzadaptierung
- Qualifizierungs(-Nachreifungs)einrichtungen
- (Transit)Beschäftigungseinrichtungen
- Dolmetschkosten
- Lohnkostenzuschuss
- Beratung und Angebote
Achten Sie darauf, alle Anträge auf Förderungen möglichst vor Realisierung bzw. Anschaffung einzubringen, spätestens aber unmittelbar danach.
Achtung:
Auf alle Förderungen – mit Ausnahme der Prämien für die Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen – besteht kein Rechtsanspruch.