Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder Ausübung einer Beschäftigung

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Kurzbeschreibung

Folgende Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung können Menschen mit Behinderung gewährt werden:

Beschreibung

Orientierungs- und Mobilitätstraining
Das sind Orientierungs- und Mobilitätsmaßnahmen sowie Trainings zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten

Anschaffung eines Blindenführhundes
Zur Erhöhung der Mobilität und zur Erleichterung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann die Anschaffung eines Blindenführhundes vom BASB gefördert werden.

Mobilitätszuschuss
Zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Zusammenhang mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Menschen mit schwerer Behinderung (ab Pflegegeldstufe III) verfügen oftmals über die fachliche und persönliche Eignung zur

  • Ausübung eines Berufes
  • Absolvierung einer Berufsausbildung oder Besuch einer höheren Schule
  • Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme

bedürfen aber auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personalen Unterstützung.

Leistungen der Persönlichen Assistenz

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (zum Beispiel Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An/Ausziehen der Jacke).

Voraussetzungen:

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • kein ausschließlicher Pensionsbezug
  • es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein
 
Letzte Änderung: 07.09.2011 11:46 · Zum Seitenanfang