Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz - PAA

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
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Kurzbeschreibung

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist eine individuelle Unterstützung für behinderte Menschen in Ausbildung oder Ausübung eines Berufes.

Zielgruppen

PAA kann von Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter in Anspruch genommen werden, die zumindest in der Pflegestufe 5 (in Ausnahmefällen ab Pflegegeldstufe 3) sind und die die fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten bzw. angestrebten Beruf aufweisen und

  • in einem sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis stehen oder
  • selbständig gewinnorientiert tätig sind oder
  • mit Hilfe der PAA ein in konkrete Aussicht gestelltes sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis erlangen können bzw. eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen können oder
  • mit Hilfe der PAA ein Studium oder eine Berufsausbildung in der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zuzüglich der für den Bezug von Studienbeihilfe zulässigen weiteren Semester absolvieren können, aber auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personellen Unterstützung bedürfen.

Kernleistungen

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An-/Ausziehen der Jacke).

Kostentragung

Für die Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein formloser Antrag vor Realisierung des Vorhabens an das Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg zu stellen. Die Kosten für die Organisation sowie die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz werden bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Bundessozialamt zur Gänze übernommen.
 
Letzte Änderung: 27.07.2010 15:10 · Zum Seitenanfang