Förderung der Lehrlingsausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
Gefördert werden können Unternehmen mit Lehrberechtigung laut Berufsausbildungsgesetz. Jugendliche mit Behinderung sind bei der Förderung besonders berücksichtigt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice vor Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses.
Lehrausbildung für Jugendliche mit Behinderung unter 18 Jahre
Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, können in Betrieben mit monatlich bis zu EURO 302,- und in Ausbildungseinrichtungen monatlich bis zu EURO 453,- gefördert werden.
Lehrausbildung für Jugendliche mit Behinderung über 18 Jahre
Wenn ein mindestens kollektivvertraglicher Hilfsarbeiterlohn vereinbart ist, können Jugendliche in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen monatlich bis zu EURO 755,- gefördert werden. Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.
Anmerkung: weitere Informationen dazu können Sie unter den Angeboten "Clearing" und "Integrative Berufsausbildung (IBA)" nachlesen.