Kostentragung
Das Land Vorarlberg unterstützt Familien mit Menschen mit Behinderung mit der Ausgabe von Gutscheinen. Jeder Gutschein entspricht einer Einsatzstunde und deckt dabei 90 Prozent der Kosten, sodass nur mehr ein Selbstbehalt für die Familien bleibt (mehr dazu auch unter Familienentlastung auf Gutschein).