Voraussetzungen
Es muss sich um eine Karenzierung unter vollständigem Entfall der Bezüge handeln. Die Antragstellerin/der Antragsteller darf über kein weiteres unselbstständiges Einkommen verfügen. Weiters muss das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durch den Entfall der Bezüge unter 700 Euro monatlich pro Person liegen.
Das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen erhält man durch Division des Haushaltsnettoeinkommens durch den Haushaltsfaktor. Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe der Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt (inklusive Transferleistungen, jedoch ohne Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe und Pflegegeld). Der Haushaltsfaktor ergibt sich aus der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Personen.
Zuständige Stelle
Individuelle Beratung und Auskünfte über die voraussichtliche Höhe eines Zuschusses erhalten Sie telefonisch. Dazu finden Sie Hier wichtige Informationen
Verfahrensablauf
Bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Dienstgeberin/dem Dienstgeber oder dem Arbeitsmarktservice (AMS) treffen.
Leistungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds müssen Sie beantragen. Ein Antragsformular erhalten Sie am Ende dieser Seite, beim Arbeitsmarktservice oder eventuell auch bei Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber.
Hinweis: Wesentlich für den weiteren Ablauf ist, dass die Dienstgeberin/der Dienstgeber oder das AMS auf dem Antragsformular bestätigt, kein arbeitsgerichtliches Verfahren zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen einzuleiten. Andernfalls müsste für die Entscheidung über die Zuschussgewährung der Ausgang eines solchen Verfahrens abgewartet werden.
Üblicherweise erfolgt die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses innerhalb von zwei bis drei Werktagen, sofern alle erforderlichen Unterlagen (Einkommensbelege aller Personen im gemeinsamen Haushalt) vorgelegt wurden.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise des monatlichen Einkommens: z.B. durch Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Pensionsbescheid, Mindestsicherungsbescheid, Pachtvertrag etc. (Die erforderlichen Unterlagen können Sie auch als Kopien einreichen).
Kosten
Die Beantragung des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs ist kostenlos.