Mit den Leistungen zur Familienentlastung sollen Familien die Betreuung und Pflege ihres behinderten Kindes vorübergehend abgeben können, um sich besonders um die anderen minderjährigen Geschwisterkinder oder andere Familienmitglieder kümmern oder sich auch etwas erholen zu können.
Die Gutscheine zur Familienentlastung werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Sie ersetzen nicht das Pflegegeld. Das Pflegegeld ist jedenfalls als Unterstützung zur Betreuung und Pflege des behinderten Kindes vorgesehen.
Mit den Gutscheinen zur Familienentlastung kann eine regelmäßige Betreuung des behinderten Kindes über einen Teil des Tages (zum Beispiel eine Tagesbetreuung) nicht gewährleistet werden. Dazu reicht das Kontingent der bewilligten Gutscheine bei weitem nicht aus. Für eine regelmäßige Betreuung des behinderten Kindes sind Spielgruppen, Tagesmütter, Kinderbetreuungsgruppen, Kindergärten, Schulen und auch Werkstätten vorgesehen.
Das Kontingent der Gutscheine zur Familienentlastung wird reduziert beziehungsweise aufgestockt, wenn sich die Betreuungssituation (Aufnahme in eine Tagesschule oder Werkstätte, Betreuung wieder zur Gänze zu Hause) des behinderten Kindes im Verlauf des Jahres ändert
Leistungen zur Entlastung der Familie nun bei den nachfolgend angeführten Einrichtungen bezogen werden:
Vorarlberger Familienverband
Familienhilfe Bregenzerwald
Familienhilfe Lustenau
Verein Füranand
Mobile Hilfsdienste (MOHI)
Heimhilfen der aqua mühle
Vorarlberger Assistenz Gemeinschaft (VAG)
Sie können mit dem Gutschein familienentlastende Leistungen bei den erwähnten Leistungsanbietern bezahlen.
Sie können selbst wählen, bei welcher Einrichtung Sie familienentlastende Leistungen beziehen wollen und diese Leistungen nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen planen.
Sie können mit Ihren Gutscheinen jene Leistungen bezahlen, die für Sie am wertvollsten oder ohne Gutschein am kostenintensivsten wären.
Familienentlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und soll vor allem der Entlastung der Familie dienen. Nach Verbrauch können im jeweiligen Jahr keine weiteren Gutscheine mehr ausgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie aber auch bei den Frühförderstellen der aks Kinderdienste, direkt bei den angeführten Leistungsanbietern und beim Amt der Landesregierung, Abt. IVa, Frau Margit Halbeisen, Tel. 05574 511-24080; E-Mail: margit.halbeisen@vorarlberg.at.