Familienentlastung auf Gutschein

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. IVa
Römerstraße
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24080

Kontaktperson

Margit Halbeisen
Tel: +43 (0)5574 511 24080
Logo Land Vorarlberg
 

Kurzbeschreibung

Seit dem Jahr 2009 gewährt das Land Familienentlastung in Form von Gutscheinen. Familien mit pflegebedürftigen, behinderten Kindern können diese Gutscheine wahlweise bei verschiedenen Leistungsanbietern einlösen.

Beschreibung

Mit den Leistungen zur Familienentlastung sollen Familien die Betreuung und Pflege ihres behinderten Kindes vor­über­gehend abgeben können, um sich besonders um die anderen minderjährigen Geschwisterkinder oder andere Familienmitglieder kümmern oder sich auch etwas erholen zu können.

Die Gutscheine zur Familienentlastung werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Sie ersetzen nicht das Pflege­geld. Das Pflegegeld ist jedenfalls als Unter­stützung zur Betreuung und Pflege des behinderten Kindes vorge­sehen.

Mit den Gutscheinen zur Familienentlastung kann eine regel­mäßige Betreuung des behinderten Kindes über einen Teil des Tages (zum Beispiel eine Tagesbetreuung) nicht gewähr­leistet werden. Dazu reicht das Kontingent der bewilligten Gutscheine bei weitem nicht aus. Für eine regel­mäßige Betreuung des behin­derten Kindes sind Spiel­­­­gruppen, Tagesmütter, Kinderbe­treu­ungs­grup­pen, Kin­­der­­gärten, Schulen und auch Werk­stätten vorge­se­hen.

Das Kontingent der Gutscheine zur Familienentlastung wird reduziert beziehungsweise aufgestockt, wenn sich die Betreuungs­situation (Aufnahme in eine Tagesschule oder Werk­stätte, Betreuung wieder zur Gänze zu Hause) des behinderten Kindes im Verlauf des Jahres ändert

 

Leistungen zur Entlastung der Familie nun bei den nachfolgend angeführten Einrichtungen bezogen werden:

  • Vorarlberger Familienverband
  • Familienhilfe Bregenzerwald
  • Familienhilfe Lustenau
  • Verein Füranand
  • Mobile Hilfsdienste (MOHI)
  • Heimhilfen der aqua mühle
  • Vorarlberger Assistenz Gemeinschaft (VAG)

  • Sie können mit dem Gutschein familienentlastende Leistungen bei den erwähnten Leistungsanbietern bezahlen.

    Sie können selbst wählen, bei welcher Einrichtung Sie familienentlastende Leistungen beziehen wollen und diese Leistungen nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen planen.

    Sie können mit Ihren Gutscheinen jene Leistungen bezahlen, die für Sie am wertvollsten oder ohne Gutschein am kostenintensivsten wären.

    Familienentlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und soll vor allem der Entlastung der Familie dienen. Nach Verbrauch können im jeweiligen Jahr keine weiteren Gutscheine mehr ausgestellt werden.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie aber auch bei den Frühförderstellen der aks Kinderdienste, direkt bei den angeführten Leistungsanbietern und beim Amt der Landesregierung, Abt. IVa, Frau Margit Halbeisen, Tel. 05574 511-24080; E-Mail: margit.halbeisen@vorarlberg.at.

    Zielgruppen

    Familien mit pflegebedürftigen, behinderten Kindern bzw. Jugendlichen (im Regelfall bis zum Alter von 18 Jahren)

    Für die Bemessung der Integrationshilfe für Familienentlastung auf Gutschein werden folgende Kriterien berücksichtigt:

    Ausmaß der institutionellen Betreuung
    Familiäre Belastung
    Betreuungsaufwand des behinderten Kindes (Pflegestufe)

    Kernleistungen

    Verwendung des Gutscheins

    • Der Gutschein ist nur für Leistungen in einem Kalender­jahr gültig. Das gültige Kalenderjahr ist auf der Vorderseite des Gutscheins angeführt. Sie können den Gut­schein nicht für Leistungen des Folgejahres einlösen.
    • Ein Gutschein kann jeweils nur für eine Entlastungsstunde eingelöst werden.
    • Der Gutschein ist nicht übertragbar. Das bedeutet, dass der Gutschein nur zur Betreuung jener Person eingesetzt werden kann, die auf der Vorderseite des Gutscheins angeführt ist.
    • Gutscheine können nicht kopiert werden, da sie durchnummeriert sind. Wird ein Gutschein mit derselben Nummer mehr als einmal abgegeben, wird dies von unserem EDV Programm erkannt und der Gutschein wird als ungültig ausgeschieden.
    • Die missbräuchliche Verwendung der Gutscheine (zum Beispiel das Kopieren eines Gutscheines oder die Weitergabe von Gutscheinen an Dritte) kann zu einem Verlust der Integrationshilfeförderung führen.
    • Bei Verlust können Gutscheine nicht ersetzt werden.
    • Der Gutschein kann anstelle von Geld für die Bezahlung von Betreuungsleistungen bei den angeführten Einrichtungen eingesetzt werden.
    • Mit einem Gutschein können jeweils 90% der Kosten einer Betreuungsstunde bezahlt werden. Es verbleiben Ihnen demnach 10% der Kosten als Kostenbeitrag für eine Betreuungsstunde. Wenn eine Betreuungsstunde beispielsweise 10 Euro kostet, so ist der Gutschein 9 Euro wert, 1 Euro müssen Sie für diese Stunde selbst bezahlen.

    Zugang

    Das Land bewilligt auf Antrag für Integrationshilfe ein jährliches Kontingent an Betreuungsstunden.
    Dem Erstantrag ist ein "heilpädagogisches Gutachten" beizulegen und die Notwendigkeit im Hinblick auf das Ausmaß zu begründen.
    Da die Kinderdienste des aks erste Anprechpartner für Eltern von behinderten Kindern und auch gleichzeitig Anbieter von Frühförderung sind, bilden sie die "Informationsstelle" für den Familienservice. Der aks informiert die betroffenen Familien über dieses Angebot, berät sie und ist ihnen behilflich bei der Antragstellung. Da der aks auch die heilpädagogischen Gutachten erstellt, benötigen die Eltern keinen zusätzlichen Weg um sämtliche Unterlagen für den Antrag zu erhalten.

    Links

     
    Letzte Änderung: 02.12.2011 15:53 · Zum Seitenanfang