Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
 

Beschreibung

Familienbeihilfe ist eine Beihilfe, welche Eltern von Kindern (unabhängig ob diese einer Beschäftigung nachgehen bzw. ein Einkommen haben oder nicht) erhalten.

Anspruch:

  • Kinder bis zum vollendeten 18.Lebensjahr,
  • Bei Berufsausbildung, Studium etc., bis max. zum vollendeten 24.Lebensjahr (gültig seit 1.07.2011); für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Beantragt werden kann die Familienbeihilfe grundsätzlich nur durch die Eltern, da diese vorrangig anspruchsberechtigt sind. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Kinder nur dann, wenn die Haushaltsgemeinschaft zu den Eltern nicht mehr besteht und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen.

Voraussetzungen:

Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

  • deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
  • deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
  • Jahreseinkommen des Kindes über vollendetem 18.Lebensjahr nicht mehr als € 10.000,--

Höhe der Leistung:

Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt und ist gestaffelt. Bei Vorliegen einer Behinderung gibt es die erhöhte Familienbeihilfe, welche nach Dokumentation der Behinderung erbracht wird.

 

Höhe der Familienbeihilfe nach Alter des Kindes

Alter des Kindes

Betrag
pro Monat

ab Geburt

105,40 Euro

ab 3 Jahren

112,70 Euro

ab 10 Jahren

130,90 Euro

ab 19 Jahren

152,70 Euro

Zuschlag für erheblich behindertes Kind

138,30 Euro

 

Leben mehrere Kinder in der Familie, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um folgende Beträge (sogenannte Geschwisterstaffelung):

  • Für zwei Kinder um monatlich 12,80 Euro
  • Für drei Kinder um monatlich 47,80 Euro
  • Für vier Kinder um monatlich 97,80 Euro
  • ab jedem weiteren Kinder um monatlich 50,00 Euro

Kinderabsetzbetrag: Rückwirkend per 1. Jänner 2009 beträgt der Kinderabsetzbetrag einheitlich für jedes Kind 58,40 € monatlich. Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Zugang

Die Familienbeihilfe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfiananzamt. Für die Antragstellung brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und den Meldezettel des Kindes und den der AntragstellerIn.

Zusätzlich zur Familienbeihilfe bekommen Sie den Kinderabsetzbetrag, der zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

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Letzte Änderung: 22.09.2011 16:50 · Zum Seitenanfang