Zweck des Behindertenfahrdienstes ist es, Gehbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
- Besorgung des täglichen Lebens (Besuch von Behörden, Banken, Einkaufsstätten, usw.)
- Fahrten zur Freizeitgestaltung (Schwimmbad, Turnhallen, usw.)
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen wie z.B. Museen und Theatervorstellungen
- Fahrten zur Aus- und Weiterbildung
- Therapiefahrten, sofern sie weder von einem Arzt angeordnet, noch von der Versicherung bezahlt werden, und über die medizinische Rehabilitation im engeren Sinne hinausgehen
In einigen Fällen kann der Behindertenfahrdienst nicht angeboten werden:
- Fahrten zu Arbeitsstätten
- Fahrten welche täglich oder mehrmals wöchentlich durchzuführen sind
- Fahrten mit Volltrunkenen
- Fahrten zwischen 22.00 und 08.00 Uhr