Voraussetzungen:
- Mindestens ein halbes Jahr Pflege einer verwandten Person der Pflegestufe 3 oder höher
- Sie selbst sind bei der VGKK oder SVA der gewerblichen Wirtschaft versichert oder mitversichert.
- Sie sind mit der pflegenden Person verwandt – dazu zählen in gerader Linie:
Ehegatten, Lebensgefährten, Wahl-, Stief- u. Pflegekinder, Geschwister, Schwager u. Schwägerinnen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern.
Selbstkostenbeitrag:
50,00 €
Erst die Einzahlung gilt als fixe Anmeldung.
Hinweis - flankierende Hilfestellung
Das Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg, übernimmt unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung für die Kosten eines Pflegeersatzes.
Auskunft:
Herr Alfred Widtmann
Tel 05574/7235
oder
Frau Maria Böhler
Tel 05574/7223