Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Entschädigung?
Sie erhalten Hilfe, wenn die Krankheit durch ärztlichen Befund festgestellt wurde, sofern Sie nicht gleichartige Ansprüche gegenüber einem anderen Leistungsträger bzw. nach anderen gesetzlichen Bestimmungen haben (z. B. Krankengeld, Entgeltfortzahlung).
Der Bund zahlt
- medizinische und berufliche Rehabilitation
- Pflege und Behandlung in Krankenanstalten, Genesungsheimen und Kuranstalten
- ärztliche Hilfe und orthopädische Versorgung
- Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs
Außerdem können Sie Sozialhilfe für Tuberkuloseerkrankte beziehen. Es gibt je nach Bundesland verschiedene Einkommensgrenzen in Höhe der Sozialhilferichtsätze.
Antrag:
- Schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Sozialhilfeabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.