Dauerleistung für Impfgeschädigte:
- Beschädigtenrente nach Vollendung des 15. Lebenssjahres
Höhe:
- Sie beträgt zwischen € 82,00 monatlich und € 204,20 monatlich
Pflegebeitrag:
- bis zum 15. Lebensjahr = 2/3 der Pflegezulage nach der Kriegsopferentschädigung.
Pflegezulage:
- Stufe 1 ... € 598,90
- Stufe 2 ... € 898,00
- Stufe 3 ... € 1.197,60
- Stufe 4 ... € 1.497,30
- Stufe 5 ... € 1.796,00
- Stufe 6 ... € 2.394,70
Pauschalabgeltung:
- für Impfgeschädigte ohne Dauerfolgen in der Höhe von € 947,80.
Leistungen für Hinterbliebene:
- Witwenrente/Witwerrente, Waisenrente, Eltern und Elternteile
- Grundrente
- Zusatzrente
- Sterbegeld:
voll: € 936,00
halb: € 468,00