Entschädigung für Impfgeschädigte

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
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Beschreibung

Dauerleistung für Impfgeschädigte:

  • Beschädigtenrente nach Vollendung des 15. Lebenssjahres

Höhe:

  • Sie beträgt zwischen € 82,00 monatlich und € 204,20 monatlich

Pflegebeitrag:

  • bis zum 15. Lebensjahr = 2/3 der Pflegezulage nach der Kriegsopferentschädigung.

Pflegezulage:

- Stufe 1 ... € 598,90
- Stufe 2 ... € 898,00
- Stufe 3 ... € 1.197,60
- Stufe 4 ... € 1.497,30
- Stufe 5 ... € 1.796,00
- Stufe 6 ... € 2.394,70

Pauschalabgeltung:

  • für Impfgeschädigte ohne Dauerfolgen in der Höhe von € 947,80.

Leistungen für Hinterbliebene:

  • Witwenrente/Witwerrente, Waisenrente, Eltern und Elternteile
  • Grundrente
  • Zusatzrente
  • Sterbegeld:
    voll:  € 936,00
    halb: € 468,00

Zielgruppen

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz?

Personen, die eine Gesundheitsschädigung erlitten haben

  • durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung oder
  • durch eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder
  • durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministers empfohlene Impfung

bzw. deren Hinterbliebene

Zugang

Antrag:

Schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Landesstelle des Bundessozialamtes Vorarlberg
 
Letzte Änderung: 27.05.2010 12:39 · Zum Seitenanfang