Das Entgelt (Gehalt, Lohn) eines begünstigten behinderten Arbeitnehmers oder einer begünstigten behinderten Arbeitnehmerin darf aufgrund der Behinderung nicht geschmälert werden. Bei konkreter behinderungsbedingter Leistungsminderung kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Förderung (z.B. Zuschuss zu den Lohnkosten) von der Landesstelle des Bundessozialamtes Vorarlberg oder vom Amt der Vorarlberger Landesregierung (bei nicht begünstigt behinderten ArbeitnehmerInnen), erhalten.