Entgeltbeihilfe

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Stefan Zumtobel
Tel: +43 (0)5 9988 7234
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Kurzbeschreibung

Dem Dienstgeber kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen eine Entgeltbeihilfe vom Bundessozialamt gewährt werden.

Die Entgeltbeihilfe ist jährlich neu zu beantragen und wird jeweils bis zum 31.12. eines Jahres gewährt.

Anmerkung: Bei Beschäftigten, die nicht begünstigt Behinderte sind, kann die Entgeltbeihilfe (= Lohnkostenzuschuss) vom Land Vorarlberg gewährt werden.

Zielgruppen

Dienstgeber, welche eine dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zugehörige Person beschäftigen.

Ausnahmen:
Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.

Ziele/Wirkung

Das Ziel ist der Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kernleistungen

Zuschusshöhe:

Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt die Entgeldbeihilfe bei einem unbefristeten Dienstverhältnis maximal bis zu EUR 700,-- monatlich.

bei 20% Minderleistung: EUR 200,-- monatlich

bei 25% Minderleistung: EUR 250,-- monatlich

bei 30% Minderleistung: EUR 300,-- monatlich

bei 35% Minderleistung: EUR 350,-- monatlich

bei 40% Minderleistung: EUR 400,-- monatlich

bei 45% Minderleistung: EUR 450,-- monatlich

bei 50% Minderleistung: EUR 500,-- monatlich

Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt die Entgeldbeihilfe bei einem befristeten Dienstverhältnis maximal bis zu EUR 400,-- monatlich; liegt zusätzlich eine schwere Behinderung/Einschränkung/längere Arbeitslosigkeit vor beträgt die Entgeltbeihilfe maximal bis zu EUR 500,-- monatlich

Zugang

Voraussetzungen zum Erhalt der Entgeltbeihilfe:

Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten
Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch den/die Dienstgeber/in
Zu beantragen ist sie beim Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg

 
Letzte Änderung: 17.11.2011 15:37 · Zum Seitenanfang