Zuschusshöhe:
Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt die Entgeldbeihilfe bei einem unbefristeten Dienstverhältnis maximal bis zu EUR 700,-- monatlich.
bei 20% Minderleistung: EUR 200,-- monatlich
bei 25% Minderleistung: EUR 250,-- monatlich
bei 30% Minderleistung: EUR 300,-- monatlich
bei 35% Minderleistung: EUR 350,-- monatlich
bei 40% Minderleistung: EUR 400,-- monatlich
bei 45% Minderleistung: EUR 450,-- monatlich
bei 50% Minderleistung: EUR 500,-- monatlich
Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt die Entgeldbeihilfe bei einem befristeten Dienstverhältnis maximal bis zu EUR 400,-- monatlich; liegt zusätzlich eine schwere Behinderung/Einschränkung/längere Arbeitslosigkeit vor beträgt die Entgeltbeihilfe maximal bis zu EUR 500,-- monatlich