Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen beschäftigen, müssen in Österreich laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen (Beschäftigungspflicht). Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichstaxe. zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.
TIPP:
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde:
Die Landesstelle des Bundessozialamtes Vorarlberg