Beschäftigungspflicht

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
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Beschreibung

Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen beschäftigen, müssen in Österreich laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen (Beschäftigungspflicht). Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichstaxe. zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.

TIPP:
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.

zuständige Behörde:

Die Landesstelle des Bundessozialamtes Vorarlberg
 
Letzte Änderung: 20.05.2010 16:44 · Zum Seitenanfang