Berufsfindung Werkzeit

Zuständige Institution

Werkzeit Vorarlberg GmbH
Reichsstraße 150
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 73230
Fax: +43 5522 73230-22

Kontaktperson

Stephan Gauss, Bereichsleiter
Tel: +43 5522 73230 20
Logo Werkzeit
 

Beschreibung

Im Bereich Berufsfindung liegt der Fokus auf der Abklärung der Arbeitsfähigkeit, der Belastbarkeit, den Stärken und den Schwächen bei Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ihren früheren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Abklärung erfolgt in einem Zeitraum von vier bis zehn Wochen und beinhaltet - bedarfsorientiert - arbeitstechnische, arbeitsmedizinische, eignungsdiagnostische und physiotherapeutische Untersuchungen.

 

Alle somit gesammelten Ergebnisse werden mit den TeilnehmerInnen besprochen und entsprechende Berufswege, Weiterbildungen oder berufliche Neuorientierungen erarbeitet.

 

Während der Zeit in der Berufsfindung haben die Teilnehmerinnen auch die Möglichkeit erarbeitete Berufsbilder in Form eines Praktikums in Unternehmen kennen zu lernen, weiters an einer ergonomischen Bewegungsgruppe, einem EDV unterstützen Gedächtnistraining und fallweise an Besichtigungen von Betrieben und gesundheitsbezogenen Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Zielgruppen

Voraussetzungen für die Aufnahme

  • Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen
  • Alter 16 - 58 Jahre
  • Personen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung
  • Begünstigte Personen und begünstigbar beeinträchtigte Personen
  • Zuweisung über eine Regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS)

Ziele/Wirkung

Abklärung der beruflichen Möglichkeiten, die aufgrund von Einschränkungen noch durchführbar sind

Kernleistungen

  • Arbeitstechnische, arbeitsmedizinische, eignungsdiagnostische und physiotherapeutische Abklärung der Arbeitsfähigkeit
  • Schulungsfähigkeit
  • Einschränkungen (physisch/psychisch) in sozialpädagogischer Begleitung

Zugang

Zuweisung über die Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS)

Kostentragung

Die Kosten für Schulung und Abklärung werden vom AMS Vorarlberg getragen. Eine Kostenübernahme durch die AUVA, PVA, LREG oder andere (private) Kostenträger sind in speziellen Fällen ebenfalls möglich.
 
Letzte Änderung: 05.04.2011 11:50 · Zum Seitenanfang