Sprungziele:
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung oder Erkrankung); div. Zusatzeinträge sind möglich.Wofür ist der Behindertenpass?Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt viele Vorteile, ist aber nicht automatisch mit finanziellen Leistungen verbunden. Er kann jedoch oft als Nachweis dienen, dass Sie Anspruch auf finanzielle Vergünstigungen haben: Ermäßigungen und Sondertarife
SteuerbegünstigungenBei einem GdB von weniger als 50% wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab dem GdB von 25% kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Dieser abweisende Bescheid dient als Nachweis im Sinne des § 35 Einkommenssteuergesetz.Unterlagen für die Antragstellung:
Mögliche Zusatzeintragungen:1. Art der Behinderung:Der/die InhaberIn des Passes ist ...
2. Notwendige Unterstützungen:Der/die InhaberIn des Passes ...
3. Prothesen u. Implantate:Der/die InhaberIn des Passes ist ...
4. Vorliegenden Krankheiten:Der/die InhaberIn des Passes ...
5. Vergünstigungen:Der/die InhaberIn des Passes ...
Personen (auch Kinder), deren gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich ist und die einer der folgenden Gruppen angehören:
Auch Personen, die nicht begünstigte Behinderte sind (etwa, weil sie einen Grad der Behinderung von weniger als 50% haben), können einen Behindertenpass erhalten.Der GdB wird auf Grund der Richtsatzverordnung ermittelt. Falls kein Bescheid oder Urteil vorliegt (z.B. Erwerbsunfähigkeitspension, Pflegegeld)) stellt ein Arzt bzw. eine Ärztin der Landesstelle des Bundessozialamtes Vorarlberg den GdB fest. Er bzw. sie führt - soweit wie möglich - keine Untersuchung durch, sondern beurteilt aufgrund der Krankenbefunde u. unter Zugrundelegung der Richsatzverordnung den GdB.
Impressum
www.vorarlberg.at
www.ifs.at