Behindertenparkplatz

Zuständige Institution

Bezirkshauptmannschaft
 

Beschreibung

Die Behörde hat für dauernd stark gehbehinderte LenkerInnen von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohn- oder Arbeitsstätte  bzw. in der Nähe von häufig besuchten Gebäuden (z.B. Behörden und Ämter; Krankenhäusern, ...) Parkraum freizuhalten. Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit Behindertenausweis (= Gehbehindertenausweis) halten.

Ansuchen:
Auf Ansuchen kann die Behörde für ein bestimmtes Fahrzeug einen so genannten Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz dem Menschen mit Behinderung verordnen. Auf einem solchen Parkplatz darf ein anderes Fahrzeug weder halten noch parken.

Unterlagen:

  • Ausweis nach §29b StVO (Gehbehindertenausweis)
  • formloses Ansuchen

Hinweis:
Bei Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen. und beim Halten, auf Verlangen, vorzuweisen.


Zuständige Behörde:

  • Jeweilige Bezirkshauptmannschaft:

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2
A-6700 Bludenz

Tel: +43 5552 61360
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhbludenz


Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Gebäude 1
Seestraße 1 (Postadresse)
A-6900 Bregenz

Tel: +43 5574 49510
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhbregenz

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Gebäude 2
Bahnhofstraße 41
A-6900 Bregenz

Tel: +43 5574 49510
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhbregenz 


Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Klaudiastraße 2
A-6850 Dornbirn

Tel: +43 5572 3080
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhdornbirn


Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1
A-6800 Feldkirch

Tel: +43 5522 35910
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhfeldkirch

Zielgruppen

stark gehbehinderte LenkerInnen von Kraftfahrzeugen

Suchbegriffe

 
Letzte Änderung: 20.05.2010 12:29 · Zum Seitenanfang