Die Behörde hat für dauernd stark gehbehinderte LenkerInnen von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohn- oder Arbeitsstätte bzw. in der Nähe von häufig besuchten Gebäuden (z.B. Behörden und Ämter; Krankenhäusern, ...) Parkraum freizuhalten. Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit Behindertenausweis (= Gehbehindertenausweis) halten.
Ansuchen:
Auf Ansuchen kann die Behörde für ein bestimmtes Fahrzeug einen so genannten Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz dem Menschen mit Behinderung verordnen. Auf einem solchen Parkplatz darf ein anderes Fahrzeug weder halten noch parken.
Unterlagen:
- Ausweis nach §29b StVO (Gehbehindertenausweis)
- formloses Ansuchen
Hinweis:
Bei Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen. und beim Halten, auf Verlangen, vorzuweisen.
Zuständige Behörde:
- Jeweilige Bezirkshauptmannschaft:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2
A-6700 Bludenz
Tel: +43 5552 61360
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhbludenz
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Gebäude 1
Seestraße 1 (Postadresse)
A-6900 Bregenz
Tel: +43 5574 49510
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhbregenz
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Gebäude 2
Bahnhofstraße 41
A-6900 Bregenz
Tel: +43 5574 49510
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhbregenz
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Klaudiastraße 2
A-6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 3080
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhdornbirn
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1
A-6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 35910
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at/bhfeldkirch