Behindertengerechter Autoumbau bzw. Autokauf

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Beschreibung

Voraussetzungen:

  • Begünstigte Behinderte, denen aus behinderungsbedingten Gründen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann (PKW muss für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit verwendet werden).
  • Das KFZ muss auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sein und diese nicht nur Nutzerin sondern auch Eigentümerin sein.
  • Der/die AntragstellerIn muss über eine Lenkerberechtigung verfügen oder falls dies nicht möglich ist, glaubhaft machen, dass das KFZ überwiegend (mindestens zweimal wöchentlich) für seine bzw. ihre persönliche Beförderung genutzt wird und er oder sie mit dem Lenker oder der Lenkerin im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des Arbeitsplatzes dienen.
    Als Nachweis reicht die Vorlage des Lohnzettels.

Auszahlungsmodus:

  • Einmalzahlung für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Zulassungsdatum.

notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass.
  • PKW-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg).
  • Kopie des Führer- und Zulassungsscheins.
  • Einkommensnachweise des/der AntragstellersIn und des/der EhegattenIn.

Antragstellung an:

  • das Bundessozialamt für Vorarlberg
    oder
  • beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt, Unfallversicherungsanstalt)
    oder
  • beim Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice etc.)

Links

 
Letzte Änderung: 15.09.2011 14:57 · Zum Seitenanfang