Das Behinderteneinstellungsetzt verpflichtet den Arbeitgeber ausdrücklich zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2006 geeignete und im konkreten Fall erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderung
- den Zugang zur Beschäftigung
- die Ausübung eines Berufes,
- den beruflichen Aufstieg und
- die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (§ 6 Abs. 1a BEinstG).
Die Arbeitsinspektion ist damit beauftragt, den Status eines Arbeitsplatzes zu prüfen und seine Tauglichkeit für Menschen mit Behinderungen festzustellen bzw. zu gewährleisten.
Für folgende Bereiche werden finanzielle Förderungen angeboten:
- Schaffung neuer behindertengerechter Arbeits- oder Ausbildungsplätze
- Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
- Umbau von Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume)
- Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte):
- Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen und
- Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen
Achtung:
Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung vor dem Kauf und fügen Sie den Kostenvoranschlag als Anlage hinzu. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
zuständige Behörde:
Die Landesstelle des Bundessozialamtes für Vorarlberg