Behindertengerechter Arbeitsplatz

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Beschreibung

Das Behinderteneinstellungsetzt verpflichtet den Arbeitgeber ausdrücklich zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2006 geeignete und im konkreten Fall erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderung

  • den Zugang zur Beschäftigung
  • die Ausübung eines Berufes,
  • den beruflichen Aufstieg und
  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (§ 6 Abs. 1a BEinstG).

Die Arbeitsinspektion ist damit beauftragt, den Status eines Arbeitsplatzes zu prüfen und seine Tauglichkeit für Menschen mit Behinderungen festzustellen bzw. zu gewährleisten.

Für folgende Bereiche werden finanzielle Förderungen angeboten:

  • Schaffung neuer behindertengerechter Arbeits- oder Ausbildungsplätze
  • Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
  • Umbau von Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume)
  • Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte):
  • Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen und
  • Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen

Achtung:
Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung vor dem Kauf und fügen Sie den Kostenvoranschlag als Anlage hinzu. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

zuständige Behörde:
Die Landesstelle des Bundessozialamtes für Vorarlberg

Downloads

Barrierefrei am Arbeitsplatz - AUVA
In dieser Broschüre wird versucht, einen Überblick zu geben, worauf es bei einer behindertengerechten Adaptierung und Ausstattung des Arbeitsplatzes ankommt und was zu berücksichtigen ist.

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Letzte Änderung: 19.05.2010 13:49 · Zum Seitenanfang