Ausgleichstaxe:
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen.
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Kann oder will der/die Dienstgeber/in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Bundessozialamt die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben. Diese beträgt dzt. monatlich EUR 232,-- (Stand 1.1.2012) pro Behinderte/n, der/die zu beschäftigen wäre.
Arbeitgeber, die 100 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen, haben ab 1.1.2012 eine erhöhte Ausgleichstaxe von monatlich EUR 325,-- zu entrichten; für Arbeitgeber mit 400 oder mehr ArbeitnehmerInnen beträgt die Ausgleichstaxe 2012 monatlich EUR 345,--.
Prämie:
Für die Beschäftigung von Lehrlingen, die dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören, erhält der Dienstgeber vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.