Ausgleichstaxe und Prämie

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
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Beschreibung

Ausgleichstaxe:
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen.

Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).

Kann oder will der/die Dienstgeber/in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Bundessozialamt die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben. Diese beträgt dzt. monatlich EUR 232,-- (Stand 1.1.2012) pro Behinderte/n, der/die zu beschäftigen wäre.

Arbeitgeber, die 100 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen, haben ab 1.1.2012 eine erhöhte Ausgleichstaxe von monatlich EUR 325,-- zu entrichten; für Arbeitgeber mit 400 oder mehr ArbeitnehmerInnen beträgt die Ausgleichstaxe 2012 monatlich EUR 345,--.

Prämie:
Für die Beschäftigung von Lehrlingen, die dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören, erhält der Dienstgeber vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.

 
Letzte Änderung: 09.01.2012 12:10 · Zum Seitenanfang