Finanzieller Zuschuss für die Dauer von maximal drei Jahre
Die Zuschusshöhe stellt sich wie folgt dar:
- Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %
- Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage
- Höchstgrenze: EUR 700,-
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.