Arbeitsplatzbezogene Förderungen für Arbeitgeber

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
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Kurzbeschreibung

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Unternehmen Zuschüsse zu den Lohnkosten bzw. weitere Zuschüsse und Förderungen in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Mögliche Lohnförderungen können sein:

  • Integrationsbeihilfe
  • Entgeltbeihilfe
  • Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
  • Lohnförderungen für Lehrlinge

Weitere Zuschüsse und Förderungen sind möglich für:

  • behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen
  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Schulungs- und Ausbildungskosten

Zielgruppen

  • Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 30 vH. verfügen.

Zuständig für diesen Personenkreis ist das Amt der Vbg. Landesregierung, Abt. IVa, Integrations-/Behindertenhilfe: +43 (0) 5574 / 511 - 24105; Mail: integrationshilfe@vorarlberg.at

  • Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 50 vH. verfügen und per Bescheid des Bundessozialamtes dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.

Zuständig für diesen Personenkreis ist das Bundessozielamt, Landesstelle Vorarlberg

Ziele/Wirkung

Arbeitsplatzbezogene Förderungen an Dienstgeber verstehen sich als integrationsfördernde Maßnahmen. Sie fördern bzw. sichern den Erwerb bzw. Erhalt der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt .

Kernleistungen

Finanzielle Förderungen des Dienstgebers von Menschen mit Behinderung, welche einen Leistungsausgleich zum Ziel haben.

Zugang

Anträge an das Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg
Anträge an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa
 
Letzte Änderung: 04.05.2011 15:46 · Zum Seitenanfang