- Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 30 vH. verfügen.
Zuständig für diesen Personenkreis ist das Amt der Vbg. Landesregierung, Abt. IVa, Integrations-/Behindertenhilfe: +43 (0) 5574 / 511 - 24105; Mail: integrationshilfe@vorarlberg.at
- Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 50 vH. verfügen und per Bescheid des Bundessozialamtes dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.
Zuständig für diesen Personenkreis ist das Bundessozielamt, Landesstelle Vorarlberg