Ambulante neurologische Rehabilitation - aks

Zuständige Institution

aks Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-0
Fax: +43 5574 202 9
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Zielgruppen

Patienten nach einer neurologischen Erkrankung wie

  • Schlaganfall
  • Schädelhirnverletzungen
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • Andere Erkrankungen des Gehirns und Rückenmarks
    bei denen neben der Funktionsstörung z.B. durch den Schlaganfall auch der Verlust an Selbsthilfefähigkeit im Vordergrund steht

Ziele/Wirkung

Durch den optimierten Ressourceneinsatz wird das Rehapotential und die Rehafähigkeit des Patienten soweit ausgeschöpft, dass stationäre Aufenthalte verhindert und Patienten zu einem möglichst selbst bestimmten und unabhängigen Leben in ihrem sozialen Umfeld befähigt werden

Kernleistungen

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Rehaziele definieren
  • Erstellung des Therapieplans
  • Evaluation und Anpassung des Therapieverlaufs
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachbereiche
  • Interdisziplinäre Fallbesprechungen
  • Beratung
  • Einbeziehung der Angehörigen in den Rehaprozess
  • Ärztliche Supervision
  • Feldenkrais

Zugang

Ärztliche Überweisung/Reha-Schein aus dem stationären oder niedergelassenen Bereich

Kostentragung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Pro Kontakt (Therapie, Elterngespräch) wird ein Selbstbehalt eingehoben. Ein monatlicher Höchstbetrag wird aber nicht überschritten. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz).

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Letzte Änderung: 23.02.2011 12:10 · Zum Seitenanfang