Ambulant betreutes Wohnen - AbW

Zuständige Institution

IfS-Sozialpädagogik Ambulant betreutes Wohnen
Ganahl-Areal, Schießstätte 14
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 75902
Fax: +43 5522 75902 20

Kontaktperson

Andrea Hilbe
Mobil: +43 664 60884513
Logo Institut für Sozialdienste
 

Beschreibung

Gibt es Probleme im Zusammenleben mit den Eltern, so bietet das IfS-Ambulant betreute Wohnen (AbW) Raum für Entwicklung.
AbW bedeutet, dass Jugendliche über angemietete Wohnungen ein Experimentierfeld für ihre Entwicklung, Selbständigkeit und Eigenverantwortung zur Verfügung haben. Dabei lernen die Jugendlichen, den Alltag mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bewältigen.

Zudem werden auch Jugendliche betreut, die in eigener Wohnung leben.

Der Einzug in eine Wohnung des AbW kann innerhalb von drei Wochen – ab Eintreffen der Bewerbungsunterlagen – erfolgen.

Zielgruppen

Kriterien für die Aufnahme im AbW

  • vollendetes 16. Lebensjahr
  • Tagesstruktur: regelmäßige Tätigkeit wie Ausbildung (Schule, Lehre) oder Beruf
  • Vertragsfähigkeit: die Bereitschaft, Vereinbarungen einzugehen und zu akzeptieren
  • Freiwilligkeit: Annahme von Unterstützung und Beratung
  • keine akute Fremd- oder Selbstgefährdung
  • Im Falle einer psychischen oder physischen Erkrankung ist eine therapeutische und/oder medizinische Begleitung notwendig.

Ziele/Wirkung

Ziel ist, dass die Jugendlichen lernen ein eigenständiges Leben zu führen.

Kernleistungen

Primärbetreuung – für Jugendliche und Eltern.
Pro Woche findet mindestens ein Kontakt mit dem Jugendlichen statt; in speziellen (Krisen-) Situationen können dies bis zu fünf Kontakte sein. An den Wochenenden und an Feiertagen steht den Jugendlichen eine "Notfall-Nummer" zur Verfügung, unter der sie – rund um die Uhr – eine BetreuerIn erreichen.

Unsere Arbeit umfasst ein breites Spektrum: reflektierende Gespräche, Freizeitaktivitäten, Unterstützung, Begleitung und auch Kontrolle der Jugendlichen.


Aufnahmemodus

  • Der/die Jugendliche vereinbart mit der Leitung des AbW einen Termin für ein Erstgespräch.
  • Beim Erstgespräch wird der/die Jugendliche über das AbW und den weiteren Verlauf einer Aufnahme informiert.
  • Mit der Jugendwohlfahrt wird die Notwendigkeit einer Aufnahme und die Übernahme der Kosten abgeklärt.
  • Der/die Jugendliche bewirbt sich mit einem handschriftlichen Lebenslauf und einer schriftlichen Formulierung der Ziele, die er/sie im AbW erreichen will.
  • Vor dem Einzug findet bei der Jugendwohlfahrt im Beisein der/des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten ein "round-table-Gespräch" statt. Dabei wird die Zielsetzung festgelegt.

Kostentragung

Die Kosten für den Aufenthalt werden von der Jugendwohlfahrt getragen. Die Zuweisung erfolgt über die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
 
Letzte Änderung: 06.08.2010 13:06 · Zum Seitenanfang