Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
 

Beschreibung

Die Kosten für die Betreuung von Kindern können ab 01.Jänner 2009 bis höchstens € 2.300,00 pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Absetzbar sind Kinderbetreuungskosten die ab dem 01. Jänner 2009 anfallen.

Kosten für die Ferienbetreuung als außergewöhliche Belastung absetzbar

Die Lohnsteuerrichtlinien 2011 wurden geändert. Ab sofort können auch Kosten für Verpflegung, Bastelgeld sowie sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Achtung: Dies gilt nur bis zum 10. Lebensjahr ihres Kindes (Ausnahme: bei Behinderung bis zum 16. Lebensjahr)!

Welches Kind berechtigt zu dem Vorteil?
Ein Kind, das das 10. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet hat, und für das einem der beiden Elternteile länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Von wem muss das Kind betreut werden?
Die Betreuung muss durch eine öffentliche oder eine private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Kindergruppe) oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person (z.B. Tagesmutter/vater, Babysitter/in) erfolgen. Pädagogisch qualifizierte Personen sind Personen, die eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von 8 Stunden nachweisen können.

Wie profitieren Sie von der Entlastung?
Im Zuge Ihrer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerveranlagung oder Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten unter Zuordnung der Sozialversicherungsnummer Ihres Kindes angeben.

Welche Kosten werden berücksichtigt?
Die Kosten müssen eindeutig der Betreuung zurechenbar sein und als solche ausgewiesen werden. Verpflegungskosten und das Schulgeld sind steuerlich nicht absetzbar.

Zugang

Wohnsitzfinanzämter in Vorarlberg:

Finanzamt Bregenz
Brielgasse 19
A-6900 Bregenz
Tel.: +43 5574 692
Fax: +43 5574 692 5949000

 
Finanzamt Feldkirch
Reichsstraße 154
A-6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 301
Fax: +43 5522 301 5950000
 
 
Letzte Änderung: 13.10.2011 18:42 · Zum Seitenanfang