24 Stunden Betreuung

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Beschreibung

Voraussetzungen:

Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen oder eines Vertrages dieser Personen mit einem gemeinnützigen Anbieter oder durch Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft bestehen.
Ab 01.01.2009 müssen die Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachgewiesen werden oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers/in sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.

Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz bestehen.

Einkommensgrenze:

  • Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt.
  • Die Einkommensgrenze beträgt € 2.500 netto monatlich
  • Nicht angerechnet werden: Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe,
    Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten.
  • Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400 beziehungsweise um € 600 für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.


Wegfall der Vermögensgrenze ab 01.11.2008

Ab 01.11.2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zu Hause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.

Zugang

Antrag ist zu stellen beim
Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32
6903 Bregenz

Der Bund und das Land Vorarlberg fördern die 24-Stunden Betreuung.

Downloads

 Informationen 24 Stunden Betreuung
ausführlicher Leitfaden für die 24 Stunden Betreuung in Vorarlberg (Stand 2011)
 BMSK 24Stunden Betreuung
Broschüre des Sozialministeriums: Neues und Wissenswertes zur 24-Stunden Betreuung (Stand 2010) 

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds und das Bundessozialamt

Links

 
Letzte Änderung: 02.01.2012 12:52 · Zum Seitenanfang