Sprungziele:
Voraussetzungen:Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen oder eines Vertrages dieser Personen mit einem gemeinnützigen Anbieter oder durch Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft bestehen.Ab 01.01.2009 müssen die Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachgewiesen werden oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers/in sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz bestehen.Einkommensgrenze:
Wegfall der Vermögensgrenze ab 01.11.2008Ab 01.11.2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zu Hause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.
Antrag ist zu stellen beim Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32 6903 Bregenz
Der Bund und das Land Vorarlberg fördern die 24-Stunden Betreuung.
Impressum
www.vorarlberg.at
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