Ausgleichstaxrichtsätze ab 1. Jänner 2012:
Für DienstgeberInnen, die 99 DienstnehmerInnen beschäftigen monatlich 232 Euro für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre.
Für DienstgeberInnen, die 100 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre monatlich
325 Euro.
Für DienstgeberInnen, die 400 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre monatlich 345 Euro.
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen und wird per Verordnung des Bundesministers jährlich angepasst.
Prämie:
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten, erhält der/die Dienstgeber/in vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds eine Prämie in Höhe von derzeit monatlich 232 Euro.