13. Familienbeihilfe - Schulstartgeld

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
 

Beschreibung

Seit 2011 wird die 13. Familienbeihilfe auf einen Fixbetrag von 100,-- Euro reduziert, der aber nur für schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren ausbezahlt wird. Dieser Betrag wird Schulstartgeld und nicht mehr 13. Familienbeihilfe genannt und wird jeweils im September ausbezahlt. 

Links

 
Letzte Änderung: 16.05.2011 18:47 · Zum Seitenanfang