Seit 2011 wird die 13. Familienbeihilfe auf einen Fixbetrag von 100,-- Euro reduziert, der aber nur für schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren ausbezahlt wird. Dieser Betrag wird Schulstartgeld und nicht mehr 13. Familienbeihilfe genannt und wird jeweils im September ausbezahlt.